Welche Unternehmen sind von CSRD betroffen?
Die CSRD betrifft in erster Linie größere Unternehmen innerhalb der EU sowie börsennotierte Gesellschaften. Ein CSRD Unternehmen wird in der Regel anhand von Kriterien wie Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme definiert.
Schrittweise werden auch weitere Unternehmen einbezogen. Das bedeutet, dass sich auch kleinere Organisationen frühzeitig vorbereiten sollten. Zudem sind viele Unternehmen indirekt betroffen, zum Beispiel als Zulieferer von Firmen, die der CSRD Berichterstattung unterliegen. Dadurch steigen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Anforderungen der CSRD Berichterstattung
Die Anforderungen der CSRD Berichterstattung verpflichten Unternehmen dazu, Daten zu ihrer Klimabelastung zu erfassen, zu analysieren und offenzulegen. Dazu zählen unter anderem Emissionen aus Transport, Energieverbrauch und betrieblicher Tätigkeit.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen:
- Korrekte und detaillierte Daten erfassen
- Die Nachvollziehbarkeit der Daten sicherstellen
- Offenlegen, wie Berechnungen durchgeführt wurden
- Prüfungen und Audits ermöglichen
Gerade im Bereich Transport entsteht hier eine große Herausforderung. Firmenfahrzeuge gehören oft zu den größten Emissionsquellen, gleichzeitig fehlen strukturierte und verlässliche Daten.